Stichtag 31.12.

Stromsteuererstattung und Energiesteuererstattung

nach §§ 9b,10 StromStG und §§ 53-55 EnergieStG
Holen Sie sich einen Teil der bezahlten Strom- oder Energiesteuer zurück!

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Kai Coppel
Ing. der Energietechnik

Rückerstattungs-Rechner

An unsere Kunden zurückgezahlte Stromsteuer
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Kai Coppel
Ing. der Energietechnik

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der gezahlten Strom- und Energiesteuer auf Antrag zurückerhalten. Wir unterstützen Sie dabei zuverlässig und führen die teils komplizierten Anträge für Sie durch.

Die Stromkosten steigen jedes Jahr, und die Anforderungen, um von Ermäßigungen zu profitieren werden stetig erhöht. Wir optimieren Ihre Energiekosten und sorgen dafür, dass Sie keinen Stichtag mehr verpassen.

Kostenlose Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten und Erstattungshöhe der bereits gezahlten Stromsteuer & Energiesteuer

Das Team von PRAE-ENERGIE hilft Ihnen bei der Erstprüfung Ihrer Erstattungsmöglichkeit. Wir erheben nur im Falle einer rechtskräftigen Rückerstattung ein Honorar in Höhe von max. 20 % dieser Erstattung. Somit entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten!

Welche Unternehmen können die Stromsteuer oder Energiesteuer - auf Antrag - zurückerstatten lassen?

Gehören Sie dem produzierenden Gewerbe an, können Sie von lukrativen Rückerstattungen profitieren. Aus dem verarbeitendem Gewerbe können Unternehmen aus folgenden Branchen eine Stromsteuererstattung oder eine Energiesteuererstattung beantragen:

» Metallbearbeitung- und Metallerzeugung
» Maschinenbau
» Textil- und Bekleidungsgewerbe
» Papier-, Verlags- und Druckgewerbe
» Herstellung von chemischen Erzeugnissen
» Ernährungsgewerbe
» Tabakverarbeitung

Darüber hinaus können Firmen aus dem Baugewerbe, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Land- und Forstwirtschaft einen Antrag auf Rückerstattung der Stromsteuer oder Energiesteuer stellen.

Verarbeitendes Gewerbe

Energie- und Wasserversorgung

Baugewerbe

Land- und Forstwirtschaft

Anforderungen an Unternehmen für die Stromsteuerrückerstattung

Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft können bereits seit 1998 einen Teil Ihrer gezahlten Strom- und Energiesteuer erstattet bekommen. Seit 2013 müssen diese Unternehmen aber einen Nachweis über ein Energiemanagement oder ein alternatives System erbringen, wenn Sie weiterhin von der Rückerstattung profitieren wollen. War dies früher noch ohne Anforderungen möglich, sind heute Nachweise und komplizierte Anträge erforderlich.

Viele Unternehmen verzichten aufgrund der hohen Anforderungen komplett auf die Antragsstellung und sind dennoch genervt von stetig steigenden Energiekosten. Wir übernehmen für Sie das komplette Antragsverfahren.

Um die Vorteile des Spitzenausgleiches nutzen zu können, muss ein KMU (Kleines und mittleres Unternehmen) ein Testat und ein nicht KMU eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder ähnliches vorweisen. Doch auch hier können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gerne unterstützen.

Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Rückerstattung mit unserem kostenlosen Tool.

Illustrierte Kreise mit Icons, die zusammen eine Glühbirne abbilden

Ihre Vorteile

Wir prüfen kostenlos die Möglichkeit Ihres Unternehmens, die Strom- und Energiesteuer zurückzufordern. Das Angebot gilt für Unternehmen bundesweit.

1. Übernahme des kompletten Antragverfahrens

2. Energiekosten optimieren

3. Zuverlässiger Partner

4. Sie verpassen keinen Antrag und keinen Stichtag mehr

5. Transparente Kostenübersicht, da Honorar nur abhängig von Rückerstattung

6. Keine Rückerstattung = keine Kosten

7. Genaue Übersicht und Berechnung der Rückerstattung vorab

Beispielrechnungen

Strom- & Energiesteuererstattung

Beispiel 1 für Strom
Stromverbrauch: 5.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 25.400 €

Beispiel 2 für Strom
Stromverbrauch: 400.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 1.800 €

Strom- & Energiesteuererstattung

Beispiel 1 für Gas
Stromverbrauch: 10.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 13.550 €

Beispiel 2 für Gas
Stromverbrauch: 2.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 2.500 €

Spitzenausgleich

Beispiel 1 für Strom
Stromverbrauch: 5.000.000 kWh p.a.
» Rückerstattungsbetrag: 48.000 €

Das sagen unsere Kunden

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